Wir ziehen für Sie alle Register

Nachrichten aus dem ZKD und rund um das Arbeitsrecht

Beschlossen: SuE-Zulage und Regenerationstage für den Sozial- und Erziehungsdienst beschlossen

Die aus unserer Sicht wichtigsten, immer wieder nachgefragten Punkte erläutern wir hier:

In einer Sondersitzung hat die Regional-KODA NW wesentliche Teile der entsprechenden Tarifeinigung aus dem TV SuE der Kommunen in die KAVO übernommen.

Wer bekommt die SuE-Zulage und wann wird diese ausgezahlt?

  • Mitarbeiterinnen im Sozial- und Erziehungsdienst, die in einer der Entgeltgruppen S 2 bis S 11a eingruppiert sind, erhalten eine monatliche SuE-Zulage in Höhe von 130,00 Euro.
  • Mitarbeiterinnen im Sozial- und Erziehungsdienst, die in den Entgeltgruppen S 11b, S 12 sowie S 15 bei Tätigkeiten der Fallgruppen 6, 7 oder 8 eingruppiert sind, erhalten eine monatliche SuE-Zulage in Höhe von 180,00 Euro.
  • Bei Teilzeitbeschäftigung besteht der Anspruch auf die Zulage anteilig.
  • Der Anspruch besteht rückwirkend zum 1. Juli 2022. Der Betrag wird mit dem Dezembergehalt ausgezahlt.

Ab wann gibt es die 2 Regenerationstage?

Wie im öffentlichen Dienst haben alle Mitarbeiterinnen im Sozial- und Erziehungsdienst Anspruch auf jährlich zwei zusätzliche freie Arbeitstage, wenn für sie eine Vier-, Fünf- oder Sechstagewoche gilt. Bei einer Zwei- oder Dreitagewoche ist es ein freier Arbeitstag.

Der Anspruch besteht rückwirkend ab dem 1.1.2022.

Was ist, wenn ich die 2 Regenerationstage für 2022 dieses Jahr nicht mehr nehmen kann?

Anders als im öffentlichen Dienst finden auf diese freien Tage die Regelungen zum Erholungsurlaub (§§ 36, 37 KAVO) entsprechende Anwendung. Das bedeutet insbesondere, dass sie nach den gleichen Regeln wie Urlaub in das Folgejahr übertragen werden können und nicht zum Jahresende verfallen. Im Falle der Erkrankung an einem bereits genehmigten dieser freien Tage, verfällt dieser nicht (wie im öffentlichen Dienst), sondern der Anspruch bleibt – wie beim Urlaub – bestehen.

Da die Besserstellung der Regenerationstage für alle Mitarbeiterinnen im Sozial- und Erziehungsdienst gilt, profitieren davon auch diejenigen Mitarbeiterinnen, die keinen Anspruch auf eine SuE-Zulage haben.

Was ist mit der Umwandlung der Zulage (s.o.) in weitere Regenerationstage?

Die KODA hat sich – anders als im öffentlichen Dienst – darauf verständigt, in der KAVO auf die Umwandlungsmöglichkeit von Teilen der SuE-Zulage in freie Tage zu verzichten. Damit wird eine weitere Zuspitzung der Personalknappheit und der mit einer Umwandlung verbundene Verwaltungsaufwand – insbesondere für die KiTa-Leitungen – die selbst keine SuE-Zulage erhalten, vermieden. Stattdessen werden die 2 feststehenden Regenerationstage wie Urlaub behandelt (s.o.)

Den kompletten Inhalt der Beschlüsse finden Sie im aktuellen KODA-Spot.

iddk Ausgabe 04/2022 für registrierte Mitglieder

Unsere Verbandszeitschrift „Im Dienst der Kirche“ ist erschienen. Registrierte Mitglieder können das PDF hier lesen: Im Dienst der Kirche 04/2022

Stellungnahme zur neuen Grundordnung

Die „Grundordnung des kirchlichen Dienstes“ ist in der aktuellen Fassung seit dem 1. Januar 2016 in Kraft. Die Vollversammlung des Verbandes der Diözesen Deutschlands, der alle Diözesanbischöfe angehören, hat den Auftrag erteilt, das kirchliche Arbeitsrecht grundlegend weiterzuentwickeln.

Den Entwurf zur neuen Grundordnung und die dazu gehörigen bischöflichen Erläuterungen finden Sie auf der Homepage der Deutschen Bischofskonferenz.

Wir haben zu dem Entwurf Stellung genommen.

 

iddk Ausgabe 03/2022 für registrierte Mitglieder

Unsere Verbandszeitschrift „Im Dienst der Kirche“ ist erschienen. Registrierte Mitglieder können das PDF hier lesen: Im Dienst der Kirche 03/2022

iddk Ausgabe 02/2022 für registrierte Mitglieder

Unsere Verbandszeitschrift „Im Dienst der Kirche“ ist erschienen. Registrierte Mitglieder können das PDF hier lesen: Im Dienst der Kirche 02/2022

iddk Ausgabe 01/2022 für registrierte Mitglieder

Unsere aktuelle Fachzeitschrift „im Dienst der Kirche“ ist erschienen. Registrierte Mitglieder können das PDF hier lesen: Im Dienst der Kirche

Veranstaltung zum Equal Payday 2022

Im Rahmen des Equal Pay Day 2022 möchten wir Sie auf  folgende Veranstaltung aufmerksam machen: Filmvorführung "Die Unbeugsamen" und Podiumsdiskussion am 06.04.2022

Informationen zur Anmeldung und zum Programm gibt es hier

Frankfurter Erklärung: Für eine Synodale Kirche

Der ZKD unterstützt die Frankfurter Erklärung und damit den Synodalen Weg und hat auch offiziell unterzeichnet.

Mehr Informationen und Zugang zur Petition gibt es hier.

 

Kölner Corona-Aufruf

Kölner Corona-Aufruf

Der ZKD hat den Kölner Corona-Aufruf des KSTA als Teil der Stadtgesellschaft unterzeichnet.

Mehr Informationen und den genauen Aufruf finden Sie hier.

Der ZKD

Der ZKD vertritt die Interessen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Einrichtungen der katholischen Kirche, indem er auf dem Verhandlungswege Vereinbarungen anstrebt, die den christlichen Vorstellungen von Arbeitsbedingungen, Lohngerechtigkeit und Verteilung der Arbeit entsprechen.

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